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OLG Hamm: Werbung mit "über 7.000 Vitalstoffen in Original Spiruletten mit Gerstengras" ist eine wettbewerbswidrige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

OLG Hamm
Urteil vom 30.04.2013
4 U 149/12


Das OLG Hamm hat wenig überraschend entschieden, dass die Werbung mit der Aussage "über 7.000 Vitalstoffen in Original Spiruletten mit Gerstengras" für ein Narungsergänzungsmittel eine wettbewerbswidrige Werbung mit geundheitsbezogenen Angaben darstellt.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



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