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BGH: "Keine Garantie" als Beschaffenheitsvereinbarung in einem Vertrag zwischen Verbrauchern - Zur Vereinbarung und Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses

BGH
Urteil vom 13.03.2013
VIII ZR 186/12


Der BGH hat entschieden, dass in einem Vertrag zwischen Verbrauchern die Verwendung der Formulierung "Keine Garantie" auch als eine zulässige Beschaffenheitsvereinbarung gewertet werden kann.

Leitsatz des BGH:

Zur Frage des Zustandekommens einer Beschaffenheitsvereinbarung beim Verkauf eines älteren Wohnmobils unter Privatleuten im Hinblick auf eine am Fahrzeug angebrachte gelbe Feinstaubplakette.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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