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LG Berlin: Facebook - Einwilligung im App-Zentrum zur Datenweitergabe an App-Anbieter / Spiele-Anbieter mangels ausreichender Belehrung über Umfang unwirksam

LG Berlin
Urteil vom 28.10.2014
16 O 60/13
Facebook - Einwilligung zur Datenweitergabe


Das LG Berlin hat entschieden, dass die im App-Zentrum bei Facebook vorgesehene Lösung zur Erteilung der Einwilligung zur Datenweitergabe an App-Anbieter / Spiele-Anbieter mangels ausreichender Belehrung über die Reichweite der Einwilligung unwirksam ist.

Die Pressemitteilung des vzbv:

"Facebook App-Zentrum: Lösung zur Einwilligung in Datenweitergabe ist rechtswidrig
LG Berlin bestätigt Versäumnisurteil vom 9. September 2013

Das Landgericht Berlin hat ein im September 2013 ergangenes Versäumnisurteil gegen Facebook bestätigt. Das Gericht stützt mit dem Urteil die Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv): Nutzer werden in Facebooks App-Zentrum nicht ausreichend über die umfassende Datenweitergabe an App-Anbieter informiert. Die Einwilligung erfolgt nicht bewusst und ist damit rechtswidrig.

Facebook bietet in seinem eigenen App-Zentrum die Möglichkeit an, zahlreiche Apps von Drittanbietern zu nutzen. Dazu gehören beliebte Spiele wie FarmVille oder Café World, Umfragen oder Ratespiele. Durch Klicken auf den Button "Spiel spielen" oder „An Handy laden“ wird die Einwilligung des Nutzers zur umfassenden Datennutzung und -weitergabe unterstellt. Eine Auflistung der Daten, die der App-Anbieter erheben und nutzen will, befindet sich unterhalb des Buttons in kleiner, hellgrauer Schrift. App-Anbieter erhalten danach beispielweise die Erlaubnis, auf den Chat, die Informationen zu Freunden und die persönlichen Kontaktdaten zuzugreifen, sowie auf der Pinnwand des Nutzers zu posten.

Umfassende Zugriffsrechte für Drittanbieter

„Drittanbieter erhalten durch die Einwilligung umfassende Zugriffsrechte auf das Profil und die Kontakte von Facebook-Nutzern, ohne dass sich die Nutzer darüber bewusst sind“, sagt Michaela Zinke, Referentin für Datenschutz im Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt beim vzbv. „Der Nutzer sagt mit dem Klick auf den Button nicht nur ‚Spiel spielen‘, sondern auch ‚Hier sind alle meine Daten‘.“

Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte erfordert nach deutschem Recht eine bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers. Nach Auffassung des vzbv ist das bei der Betätigung des Buttons „Spiel spielen“ oder „An Handy laden“ nicht gegeben. Das Landgericht Berlin hat dies mit seinem Urteil bestätigt.

Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.10.2014 ist noch nicht rechtskräftig. Der vzbv geht davon aus, dass Facebook Berufung einlegen wird."

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