BGH: Ob der Verkehr eine Marke als beschreibende Angabe oder Abkürzung erkennt ist anhand der Marke und nicht nach dem Dienstleistungsverzeichnis zu beurteilen
BGH
Beschluss vom 22.05.2014
I ZB 64/13
ECR-Award
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
Leitsatz des BGH:
Ob der Verkehr eine Marke als beschreibende Angabe oder Abkürzung erkennt, ist anhand der Marke selbst zu beureilen. Der Inhalt des Dienstleistungsverzeichnisses kann zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses nicht herangezogen werden.
BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 64/13 - Bundespatentgericht
Den Volltext der Entscheidung Sie hier:
Beschluss vom 22.05.2014
I ZB 64/13
ECR-Award
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
Leitsatz des BGH:
Ob der Verkehr eine Marke als beschreibende Angabe oder Abkürzung erkennt, ist anhand der Marke selbst zu beureilen. Der Inhalt des Dienstleistungsverzeichnisses kann zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses nicht herangezogen werden.
BGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 64/13 - Bundespatentgericht
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