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BPatG erklärt Nespresso-Patent für nichtig - Vorrichtung zur Extraktion einer Kartusche sowie entsprechender Kaffeemaschinen

BPatG
Beschluss vom 12.02.2015
2 Ni 6/13 (EP)

Das BPatG hat das Nespreso-Patent der Firma Nestec S.A., die zum Nestle-Konzern gehört, für nichtig erklärt.

Die Pressemitteilung des BPatG:

"Patent für eine Vorrichtung zur Extraktion einer Kartusche sowie entsprechender Kaffeemaschinen (Nespresso) für nichtig erklärt

Am 12. Februar 2015 hatte der 2. Senat des Bundespatentgerichts über eine Klage der Schweizer Firma Ethical Coffee Company, die mit dem “Nespresso”-System kompatible Kaffeekapseln vertreibt, gegen das europäische Patent 1 646 305 der Nestec S.A. („Nespresso“) zu entscheiden, das „eine Vorrichtung zur Extraktion einer Kartusche“, entsprechend ausgestattete Kaffeemaschinen sowie eine Kombination einer solchen Vorrichtung und Kapseln betrifft.

Hintergrund dieser Klage sind zahlreiche Rechtsstreitigkeiten im Inland und Ausland wegen der Verletzung der Patente der Nestec. S.A., die zu den umsatzstärksten Herstellern von Kapsel-Kaffeemaschinen und speziell darauf abgestimmten Kaffeekapseln („Nespresso“) zählt.

Das Patent wurde für nichtig erklärt."

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