BGH: Darlegungslast bei einer behaupteten Spitzenstelllung - Hier spiegelt sich Erfahrung
BGH
Urteil vom 22. Oktober 2009
I ZR 73/07 -
Hier spiegelt sich Erfahrung
UWG § 5 Abs. 1 Nr. 3
Leitsatz des BGH:
Nimmt ein Wettbewerber den anderen wegen der Behauptung einer Spitzenstellung gerichtlich in Anspruch, trifft den Beklagten zwar grundsätzlich eine prozessuale Aufklärungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Alleinstellungsbehauptung. Dies gilt aber nicht, wenn der Kläger aus-nahmsweise selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Richtig-keit der beanstandeten Behauptung beurteilen zu können.
BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07 - OLG Hamm
LG Bielefeld
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 22. Oktober 2009
I ZR 73/07 -
Hier spiegelt sich Erfahrung
UWG § 5 Abs. 1 Nr. 3
Leitsatz des BGH:
Nimmt ein Wettbewerber den anderen wegen der Behauptung einer Spitzenstellung gerichtlich in Anspruch, trifft den Beklagten zwar grundsätzlich eine prozessuale Aufklärungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Alleinstellungsbehauptung. Dies gilt aber nicht, wenn der Kläger aus-nahmsweise selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Richtig-keit der beanstandeten Behauptung beurteilen zu können.
BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07 - OLG Hamm
LG Bielefeld
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