LG Kiel: Mobilfunkanbieter muss Prepaid-Kunden nach Kündigung unverbrauchtes Guthaben ohne bürokratische Hürden erstatten
LG Kiel
Urteil vom 19.05.2015
8 O 128/13
Das LG Kiel hat völlig zu Recht entschieden, dass Mobilfunkanbieter Prepaid-Kunden nach Kündigung ihr unverbrauchtes Guthaben ohne bürokratische Hürden erstatten müssen.
Mobilcom-Debitel verlangte von ihren Kunden neben der Rückgabe der Original-SIM-Karte eine Kopie Personalausweises. Darüber hinaus mussten die Kunden ein Formular mit Daten ausfüllen, die dem Kunden gar nicht wohl aber dem Mobilfunkbetreiber bekannt waren.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 19.05.2015
8 O 128/13
Das LG Kiel hat völlig zu Recht entschieden, dass Mobilfunkanbieter Prepaid-Kunden nach Kündigung ihr unverbrauchtes Guthaben ohne bürokratische Hürden erstatten müssen.
Mobilcom-Debitel verlangte von ihren Kunden neben der Rückgabe der Original-SIM-Karte eine Kopie Personalausweises. Darüber hinaus mussten die Kunden ein Formular mit Daten ausfüllen, die dem Kunden gar nicht wohl aber dem Mobilfunkbetreiber bekannt waren.
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