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LG Rostock: Werbung mit 5 Sternen im Hotellogo irreführend wenn nur entsprechende Wertung in Hotelführer vorliegt der keine Klassifizierung nach objektive Kriterien vornimmt

LG Rostock
Urteil vom 29.05.2015
5 HK O 173/14


Das LG Rostock hat entschieden, dass die Werbung mit 5 Sternen im Hotellogo eines Hotels irreführend ist, wenn nur eine entsprechende Wertung in einem Hotelführer vorliegt der keine Klassifizierung nach objektive Kriterien vornimmt und keine neutrale Prüfstelle ist.


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