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LG Hamburg: Yahoo Deutschland ist nicht für rechtswidrige Inhalte in den Yahoo-Suchergebnissen verantwortlich - Suchmaschine wird von Yahoo Irland betrieben

LG Hamburg
Urteil vom 10.07.2015
324 O 17/15


Das LG Hamburg hat entschieden, dass Yahoo Deutschland nicht für rechtswidrige Inhalte in den Yahoo-Suchergebnissen verantwortlich ist. Betreiber der Suchmaschine ist die Yahoo Irland E.L. Der Kläger hatte Yahoo Deutschland auf Löschung von Suchmaschinenergebnissen in Anspruch genommen.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Die zulässige Klage ist in der Sache nicht begründet, ein Anspruch auf Löschung oder Unterlassung ist nicht ersichtlich.

Die Beklagte ist nicht Betreiberin der Suchmaschine Y.!, weder unter der Domain y..de noch unter der Domain y..com. Außer der beleglosen Behauptung des Klägers besteht für die Betreibereigenschaft der Beklagten keinerlei Anhaltspunkt. Vielmehr lässt sich Anlage B 1 entnehmen, dass für sämtliche Dienste die Y.! E. L. mit Sitz in Irland verantwortlich ist. Dies nimmt der Kläger nicht in Abrede.

Es besteht auch unter dem Gesichtspunkt der Niederlassung kein Anhaltspunkt für eine Haftung der Beklagten für die von dem Kläger begehrte Entfernung bestimmter Links aus der Suchmaschine Y.!. Ein solcher Anhaltspunkt ergibt sich insbesondere nicht aus der Entscheidung des EuGH vom 13.05.2014 (C-131/12) hinsichtlich einer anderen Suchmaschine. Denn in jener Entscheidung wird die spanische Gesellschaft des amerikanischen Suchmaschinenbetreibers lediglich für die Anwendbarkeit europäischen Datenschutzrechts herangezogen, nicht jedoch wird die spanische Gesellschaft selbst aufgrund der Vorgaben der Richtlinie verpflichtet.

Letztlich besteht zwischen den Parteien Einvernehmen, dass eine Haftung der Beklagten weder als Täterin, noch als Störerin in Betracht kommt. Ein anderer Haftungsgrund ist nicht ersichtlich, wird auch von Klägerseite nicht geltend gemacht."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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