Skip to content

OLG Köln: Werbefilme auf Youtube - Wird ein Auto beworben müssen Pflichtangaben nach EnVKV zur Verfügung gestellt werden

OLG Köln
Urteil vom 29.05.2015
6 U 177/14


Videoplattformen und allen voran Youtube inzwischen als Werbeplattform einer große Beliebtheit. Auch insweit sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Dazu zu zählen auch die zahlreichen Pflichtinformationen. Das OLG Köln hat nun entschieden, dass Werbefilme für Autos bei YouTube auch die nach der EnVKV vorgeschriebenen Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen enthalten müssen.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen