LG Köln: Bei der Bewerbung von Klimageräten mit Preisen im Internet und auf Übersichtsseiten im Online-Shop ist stets auch auch die Energieeffizienzklasse gut sichtbar anzugeben
LG Köln
Urteil vom 20.08.2015
31 O 112/15
Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Klimageräten mit Preisen im Internet stets auch auch die Energieeffizienzklasse gut sichtbar beim Preis anzugeben ist. Das Gericht sah einen Verstoß gegen Art. 4 lit. c) EU-Luftkonditionierer-Kennzeichnungsverordnung und § 6a S. 1 EnVKV.
Die Informationen müssen immer dann angegeben werden, wenn ein konkretes Produkt unter Angabe des Preises beworben wird und dies gilt somit auch auch für Übersichtsseiten in einem Online-Shop, wenn diese die konkreten Modelle bereits erkennen lassen und Informationen über den Preis enthalten.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Baumarktkette Obi.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 20.08.2015
31 O 112/15
Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Klimageräten mit Preisen im Internet stets auch auch die Energieeffizienzklasse gut sichtbar beim Preis anzugeben ist. Das Gericht sah einen Verstoß gegen Art. 4 lit. c) EU-Luftkonditionierer-Kennzeichnungsverordnung und § 6a S. 1 EnVKV.
Die Informationen müssen immer dann angegeben werden, wenn ein konkretes Produkt unter Angabe des Preises beworben wird und dies gilt somit auch auch für Übersichtsseiten in einem Online-Shop, wenn diese die konkreten Modelle bereits erkennen lassen und Informationen über den Preis enthalten.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Baumarktkette Obi.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt