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OLG Oldenburg: 15.000 EURO Schmerzensgeld für Herstellung und Verbreitung von Pornofakes einer Person im Internet

OLG Oldenburg
Urteil vom 11.08.2015
13 U 25/15


Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass bei der Erstellung und Verbreitung im Internet von Pornofakes dem Opfer neben Unterlassungs- und etwaigen sonstigen Schadensersatzansprüchen ein Schmerzensgeld von 15.000 EURO zusteht. Insofern liegt eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.

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