LG Berlin: Notarielle Unterwerfungserklärung reicht nicht aus um Wiederholungsgefahr auszuräumen und kann strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ersetzen
LG Berlin
Urteil vom 04.08.2015
15 O 56/15
Das LG Berlin hat in Einklang mit der herrschenden Meinung ( siehe auch OLG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung reicht allein nicht um Wiederholungsgefahr auszuräumen und kann strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ersetzen) entschieden, dass eine notarielle Unterwerfungserklärung nicht ausreicht um nach einer Abmahnung die Wiederholungsgefahr für den Unterlassungsanspruch auszuschließen. Vielmehr ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich.
Urteil vom 04.08.2015
15 O 56/15
Das LG Berlin hat in Einklang mit der herrschenden Meinung ( siehe auch OLG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung reicht allein nicht um Wiederholungsgefahr auszuräumen und kann strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ersetzen) entschieden, dass eine notarielle Unterwerfungserklärung nicht ausreicht um nach einer Abmahnung die Wiederholungsgefahr für den Unterlassungsanspruch auszuschließen. Vielmehr ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich.
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