Skip to content

LG Berlin: Notarielle Unterwerfungserklärung reicht nicht aus um Wiederholungsgefahr auszuräumen und kann strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ersetzen

LG Berlin
Urteil vom 04.08.2015
15 O 56/15


Das LG Berlin hat in Einklang mit der herrschenden Meinung ( siehe auch OLG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung reicht allein nicht um Wiederholungsgefahr auszuräumen und kann strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ersetzen) entschieden, dass eine notarielle Unterwerfungserklärung nicht ausreicht um nach einer Abmahnung die Wiederholungsgefahr für den Unterlassungsanspruch auszuschließen. Vielmehr ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich.


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen