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BGH: Zur Abgrenzung zwischen einem ärztlichen Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung

BGH
Urteil vom 17.11.2015
VI ZR 476/14
BGB § 823 Abs. 1, ZPO § 286

Leitsatz des BGH:


Zur Abgrenzung zwischen einem ärztlichen Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung.

BGH, Urteil vom 17. November 2015 - VI ZR 476/14 - OLG Köln - LG Bonn

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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