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Volltext BGH-Entscheidung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit des zentralen Mandats der Vereinigung der Presse-Grossisten liegt vor

BGH
Urteil vom 06.10.2015
KZR 17/14
Zentrales Verhandlungsmandat
GWB § 30 Abs. 2a; AEUV Art. 106 Abs. 2


Wir hatten bereits in dem Beitrag "BGH: Zentrales Mandat der Vereinigung der Presse-Grossisten für Verhandlungen mit den Verlagen über die Grosso-Konditionen verstößt nicht gegen Kartellrecht" über die Entscheidung berichtet.

Leitsätze des BGH:

a) § 30 Abs. 2a GWB ist mit Art. 106 Abs. 2 AEUV vereinbar.

b) Der flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften ist eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Unionsrechts.

c) Der Gesetzgeber hat die Presseverlage und Presse-Grossisten sowie ihre Vereinigungen damit betraut, den flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften im stationären Einzelhandel sicherzustellen und damit unabhängig von den Kosten jede Zeitungs- und
Zeitschriftenverkaufsstelle zu beliefern, die darum nachsucht.

BGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - KZR 17/14 - OLG Düsseldorf - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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