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BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme liegt im Volltext vor

BGH
Urteil vom 12.04.2016
VI ZR 505/14
BGB § 823


Wir hatten bereits in dem Beitrag "BGH: Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme - BGH bekräftigt Meinungsfreiheit und Pressefreiheit" über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:
Zu der zutreffenden Sinndeutung einer Äußerung und zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung (hier: Pressebericht über eine Organentnahme).

BGH, Urteil vom 12. April 2016 - VI ZR 505/14 - OLG Frankfurt am Main - LG Frankfurt am Main

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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