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OLG Düsseldorf: Fusion EDEKA / Kaisers Tengelmann - Wirtschaftsminister Gabriel scheitert auch mit Tatbestandsberichtigungsantrag

OLG Düsseldorf
Beschluss vom 10.08.2016
VI - Kart 3/16 (V)


In dem Verfahren um die Ministererlaubnis (siehe dazu auch OLG Düsseldorf: Offensichtlich rechtswidrige Ministererlaubnis - Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch EDEKA vorerst gestoppt ) ist Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel nunmehr auch mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung gescheitert.

Aus den Entscheidunggründen:

"An den vorstehend dargelegten Grundsätzen gemessen ist der Tatbestandsberichtigungsantrag
des Antragsgegners unzulässig, weil er sich nicht gegen die Wiedergabe seines Vorbringens im Beschwerdeverfahren vor dem Senat wendet, sondern Feststellungen und Schlussfolgerungen angreift, die der Senat auf Grund der ihm bei Beschlussfassung am 12. Juli 2016 auszugsweise vorliegenden Akten
des Ministererlaubnisverfahrens getroffen hat.

B. Das Begehren auf Tatbestandsberichtigung ist darüber hinaus unbegründet. Der Senatsbeschluss vom 12. Juli 2016 leidet nicht an den geltend gemachten Unrichtigkeiten und Auslassungen.
"

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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