VG Berlin: Im Fall Böhmermann bleibt interne juristische Einschätzung der Bundesregierung unter Verschluss - kein Anspruch der Presse auf Mitteilung weiterer Einzelheiten
VG Berlin
27 L 324.16
Das VG Berlin hat entschieden, dass die interne juristische Einschätzung der Bundesregierung im Fall Böhmermann unter Verschluss bleibt. Die Presse hat - so das Gericht - keinen Anspruch auf Mitteilung von Einzelheiten. Das Gericht wies einen entsprechenden Eilantrag des Tagesspiegels zurück.
27 L 324.16
Das VG Berlin hat entschieden, dass die interne juristische Einschätzung der Bundesregierung im Fall Böhmermann unter Verschluss bleibt. Die Presse hat - so das Gericht - keinen Anspruch auf Mitteilung von Einzelheiten. Das Gericht wies einen entsprechenden Eilantrag des Tagesspiegels zurück.
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