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LG Frankfurt Oder: Irreführung durch blickfangmäßige Werbung mit 30 Monate Garantie auf gebrauchte Mobilfunkgeräte wenn nicht auf notwendige Registrierung des Geräts hingewiesen wir

LG Frankfurt Oder
Urteil vom 23.09.2016
12 O 136/16


Das LG Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrig Irreführung vorliegt, wenn blickfangmäßige mit 30 Monate Garantie auf gebrauchte Mobilfunkgeräte geworben wird, wenn nicht deutlich auf eine für die Garantie notwendige Registrierung des Geräts hingewiesen wird

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