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BGH: NSA-Unterschungsausschuss muss Bundesregierung um Vorladung von Edward Snowden ersuchen

BGH
Beschluss vom 11.11.2016
1 BGs 125/16


Der BGH hat auf Antrag von zwei Mitglieders des NSA-Untersuchungsausschusses entschieden, dass der NSA-Unterschungsausschuss die Bundesregierung um Vorladung von Edward Snowden ersuchen muss. Eine Verpflichtung der Bundesregierung, diesem Ersuchen auch nachzukommen, bedeutet der Beschluss nicht.

Die Pressemitteilung des BGH:

Bundesgerichtshof verpflichtet "NSA- Untersuchungsausschuss" zum Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung

Die Abgeordneten M.R. und Dr. K.N. haben als Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des "NSA-Untersuchungsausschusses" bei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gemäß § 17 Abs. 4 Parlamentarisches Untersuchungs-ausschussgesetz beantragt, den Untersuchungsausschuss zu verpflichten, ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. Mit dem von den Antragstellern begehrten Amtshilfeersuchen solle die Bundesregierung ersucht werden, die Voraussetzungen, für eine Vernehmung des Zeugen S. in Deutschland zu schaffen, insbesondere dem Zeugen wirksamen Auslieferungsschutz zuzusichern.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat diesem Antrag mit Beschluss vom 11. November 2016 stattgegeben. Eine Aussage dahingehend, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, dem durch den Untersuchungsausschuss zu beschließenden Ersuchen nachzukommen, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden. Der Beschluss verpflichtet den Untersuchungsausschuss lediglich ein entsprechendes Ersuchen an die Bundesregierung zu stellen.



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