BGH: Zum Streitgegenstand im Berufungsverfahren bei Verurteilung zur Unterlassung aufgrund eines von mehreren Irreführungsaspekten wenn Antrag auf konkrete Verletzungsform bezogen ist
BGH
Beschluss vom 15.12.2016 - I ZR 241/15
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UWG § 5 Abs. 1 Satz 2, § 5a Abs. 2
Leitsatz des BGH:
Stützt das erstinstanzliche Gericht seine Verurteilung zur Unterlassung auf einen von mehreren Irreführungsaspekten, die mit einem einheitlichen, auf eine konkrete Verletzungsform bezogenen Klageantrag geltend gemach werden, so fällt auch der erstinstanzlich nicht berücksichtigte Irreführungsaspekt in der Berufungsinstanz an.
BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 241/15 - OLG München - LG München I
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 15.12.2016 - I ZR 241/15
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UWG § 5 Abs. 1 Satz 2, § 5a Abs. 2
Leitsatz des BGH:
Stützt das erstinstanzliche Gericht seine Verurteilung zur Unterlassung auf einen von mehreren Irreführungsaspekten, die mit einem einheitlichen, auf eine konkrete Verletzungsform bezogenen Klageantrag geltend gemach werden, so fällt auch der erstinstanzlich nicht berücksichtigte Irreführungsaspekt in der Berufungsinstanz an.
BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 241/15 - OLG München - LG München I
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