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Volltext BGH zur Zulässigkeit des Satire-Beitrags in ZDF-Sendung Die Anstalt über Zeit-Herausgeber Joffe und Zeit-Redakteur Bittner liegt vor

BGH
Urteile vom 10.01.2017
VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Behauptungen in ZDF-Satire-Sendung Die Anstalt über Zeit-Herausgeber Joffe und Zeit-Redakteur Bittner doch zulässig berichtet. Grundsätzlich sind Äußerungen im Rahmen von Satire-Beiträgen stets im Gesamtzusammenhang zu betrachten und darauf abzustellen, wie ein verständiges und unvoreingenommenes Publikum die Inhalte auffasst.

Leitsatz des BGH:

Zur Erfassung ihres objektiven Sinngehalts muss eine Äußerung in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Äußerungen im Rahmen eines satirischen Beitrags sind zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts
von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu entkleiden. Mehr noch als beim geschriebenen Wort ist bei dem in einem Fernsehbeitrag gesprochenen Wort angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke in den Blick zu nehmen, welche Botschaft bei dem verständigen und unvoreingenommenen Publikum ankommt.

BGH, Urteil vom 10. Januar 2017 - VI ZR 562/15 - Hanseatisches OLG LG Hamburg

Die Volltexte der Entscheidungen finden Sie hier:
VI ZR 562/15
VI ZR 561/15


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