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BGH: Gesundheitsbezogen Angaben für Mineralwasser müssen Vorgaben der Health Claims Verordnung einhalten - Mineralwasser-Richtlinie enthält keine Spezialregelungen

BGH
Beschluss vom 30.01.2017
I ZR 257/15



Der BGH hat im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entschieden, dass auch bei der Werbung für Mineralwasser mit gesundheitsbezogenen Angaben die Vorgaben der Health Claims Verordnung eingehalten müssen. Die Mineralwasser-Richtlinie enthält keine spezielleren Regelungen für gesundheitsbezogenen Angaben. Vielmehr sind die Vorgaben beider Richtlinien einzuhalten.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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