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Mehr als nur bedenklich - Regierungsentwurf: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG

Die Bundesregierung hat nun den Regierungsentwurf des bereits mehrfach veränderten Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) beschlossen. Ziel ist es Hasspostings und Fake-News in sozialen Netzwerken zu bekämpfen.

Der Gesetzentwurf wird völlig zu Recht von vielen Seiten kritisiert und ist ein völlig unbrauchbarer Schnellschuss, der in der Praxis zu ganz erheblichen Schwierigkeiten führen wird. Auch handwerklich ist der Entwurf - wie so oft - missglückt.

Insbesondere ist verfassungsrechtlich bedenklich, dass Betreibern sozialer Netzwerke letztlich staatliche Aufgaben auferlegt werden. Die Unterscheidung zulässiger Meinungsäußerung und rechtswidriger Inhalte ist im Grenzbereich immer schwierig und oft eine Frage einer Abwägung im Einzelfall. Im Zweifel werden die Betreiber sozialer Netzwerke Inhalte immer löschen, um Bußgelder zu vermeiden.

Es bleibt zu hoffen, dass spätestens das Bundesverfassungsgericht diesem gesetzgeberischen Unsinn einen Riegel vorschiebt.



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