OVG Lüneburg: Online-Cent-Auktionen mit vorab erworbenen Gebotspunkten sind verbotenes Glücksspiel
OVG Lüneburg
Beschluss vom 14.03.2017
11 ME 236/16
Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass sogenannte Online-Cent-Auktionen mit vorab erworbenen Gebotspunkten als verbotenes Glücksspiel einzuordnen sind.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 14.03.2017
11 ME 236/16
Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass sogenannte Online-Cent-Auktionen mit vorab erworbenen Gebotspunkten als verbotenes Glücksspiel einzuordnen sind.
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