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Neuer Beitrag in der Internet World Business von RA Marcus Beckmann - Loben Lassen verboten - Kundenmeinungen als unzulässige Werbung und Verstoß gegen Unterlassungserklärung

In Ausgabe 13/17, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Loben Lassen verboten - Kundenmeinungen als unzulässige Werbung und Verstoß gegen Unterlassungserklärung".

Siehe auch zum Thema OLG Köln: Unzulässige Werbung durch Kundenbewertungen auf der Unternehmenswebsite - Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung


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