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BGH: Keine Rechtspflicht zur Verhandlung über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln für die in § 36 UrhG genannten Parteien

BGH
Urteil vom 02.03.2017
I ZR 45/16
Verhandlungspflicht
UrhG § 36 Abs. 1 Satz 1


Der BGH hat entschieden, dass keine Rechtspflicht zur Verhandlung über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln für die in § 36 Abs. 1 S. 1 UrhG genannten Parteien besteht.

Leitsatz des BGH:

Es besteht für die in § 36 Abs. 1 Satz 1 UrhG genannten Parteien keine Rechtspflicht zur Verhandlung über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln.

BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 45/16 - OLG München - LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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