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BGH: Keine Vertragsstrafe oder wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus Testkauf wenn sich Testkäufer bei Testbestellung zunächst als Unternehmer und dann als Verbraucher ausgibt

BGH
Urteil vom 11.05.2017 - I ZR 60/16
Testkauf im Internet
BGB §§ 13, 339 Satz 2; UWG § 8 Abs. 1


Der BGH hat entschieden, dass ein Testkäufer im Internet unredlich handelt, wenn er bei der Bestellung zunächst bestätigt, Unternehmer zu sein, und sich dann im Online-Bestellformular als Verbraucher darstellt. Es kann weder eine Vertragsstrafe noch können wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus dem Testkauf hergeleitet werden.

Leitsätze des BGH:

a) Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich.

b) Auf ein entsprechendes Verhalten eines Testkäufers kann der Gläubiger die Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht stützen.

c) Der fragliche Testkauf begründet keine Erstbegehungsgefahr für ein rechtswidriges Verhalten des Gegners gegenüber einem Verbraucher.

BGH, Urteil vom 11. Mai 2017 - I ZR 60/16 - OLG Brandenburg - LG Neuruppin

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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