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LG Hamburg: 15 EURO Schadensersatz pro Titel für das Verbreiten von Musik in Internet-Tauschbörsen

LG Hamburg
Urteil vom 08.10.2010
308 O 710/09
Schadensersatz Filesharing


Das LG Hamburg hat sich mit der Frage befasst, in welcher Höhe dem Rechteinhaber Schadensersatz zusteht, wenn eine Musikstück in einer Internet-Tauschbörse zum Download angeboten wird. Das Gericht orientiert sich am GEMA-Tarif VR-OD 5 (Nutzung von Werken im Wege des Music-on-Demand zum privaten Gebrauch) sowie an dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 05.05.2010 im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA und kommt zu dem Ergebnis, dass 15 Euro pro Titel angemessen ist.

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