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LG München: Amazon Dash-Button wettbewerbswidrig da erst nach Bestellvorgang über Pflichtinformationen informiert wird

LG München
Urteil vom 01.03.2018
12 O 730/17


Das LG München hat entschieden, dass der Bestellvorgang des Amazon Dash-Buttons wettbewerbswidrig ist, da erst nach Bestellvorgang über Pflichtinformationen informiert wird.

Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW, die geklagt hatte, finden Sie hier:



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