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Bundesrechnungsghof: Maßnahmen zur Bekämpfung der Umsatzsteuerausfälle im E-Commerce möglichst schnell umsetzen - Steueroase Internet

Der Bundesrechnungshof fordert in einer Pressemitteilung, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Umsatzsteuerausfällen im E-Commerce möglichst schnell umgesetzt werden müssen.

Die Pressemitteilung des Bundesrechnungshofs:

Maßnahmen zur Bekämpfung der Umsatzsteuerausfälle im E-Commerce möglichst schnell umsetzen

Der Bundesrechnungshof begrüßt die im Dezember 2017 auf EU-Ebene beschlossenen Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens im Internethandel. Handelsplattformen werden künftig stärker in die Verantwortung genommen. Sie werden verpflichtet, die Umsatzsteuer für die auf ihren Plattformen agierenden Händler aus Drittstaaten an die Finanzbehörden abzuführen. Die Steuerverwaltung erhält so geeignete Ermittlungs- und Vollstreckungsmöglichkeiten, um Steueransprüche wirksam durchzusetzen. Die neuen EU-Regelungen treten allerdings erst Anfang 2021 in Kraft und müssen vorher noch in nationales Recht umgesetzt werden. „Deutschland sollte deshalb so schnell wie möglich nationale Maßnahmen ergreifen, um das Ausmaß der Steuerausfälle für den deutschen Fiskus und die erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten inländischer Unternehmer schon vor 2021 zu begrenzen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller. Der Bundesrechnungshof sieht die von Bund und Ländern bereits angekündigte steuerliche Haftungsregelung für Handelsplattformen als geeignet an, um den Steueranspruch durchzusetzen. Zusätzlich fordert er, für Drittlandsunternehmer eine große Fiskalvertretung einzuführen, welche die Haftungsregelung flankiert. Damit hätten die Finanzämter einen inländischen Ansprechpartner.

Deutschland entgehen erhebliche Einnahmen bei der Umsatzsteuer auf im Internet bestellte Warenlieferungen. Die Finanzverwaltung hat keinen Überblick, wie viele Unternehmen aus Drittländern ihre über Handelsplattformen im Internet bestellte Waren in Deutschland verkaufen. Erfasst werden regelmäßig nur Händler, die sich freiwillig melden oder über die Kontrollmaterial vorliegt. Die Höhe der durch den Internethandel erzielten Umsätze kennt die Finanzverwaltung daher nicht. Die der Finanzverwaltung bekannten Internethändler deklarieren ihren Warenwert bei der Einfuhr in die Europäische Union häufig zu niedrig, reichen keine Steuererklärung ein oder zahlen schlicht keine Umsatzsteuer. Dadurch entstehen Deutschland nicht nur erhebliche Steuerausfälle. Händler aus Drittstaaten, die keine Umsatzsteuer zahlen, verschaffen sich auch einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber inländischen Unternehmern.

Die Finanzverwaltung steht diesem Problem bislang weitgehend machtlos gegenüber. Zum einen wissen die Finanzämter bei der hohen Dunkelziffer der in Deutschland agierenden Internethändler gar nicht, gegen wen sie vorgehen sollen. Zum anderen können sie selbst bei den ihnen bekannten Händlern die Steuerschuld häufig nicht durchsetzen, da sie keine effektiven Vollzugsmöglichkeiten gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten haben.

Auf Kontrolldefizite bei der „Steueroase Internet“ wies der Bundesrechnungshof schon im Jahr 2013 und im Jahr 2015 hin.


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