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LG Berlin: Facebook muss gelöschten Nutzerkommentar der von Meinungsfreiheit gedeckt ist wiederherstellen und Sperrung des Facebookkontos aufheben

LG Berlin
Beschluss vom 23.03.2018
31 O 21/18


Das LG Berlin hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass Facebook einen gelöschten Nutzerkommentar, der von nach Ansicht des Gerichts von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, wiederherstellen und die Sperrung des Facebookkontos aufheben muss.




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