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OLG Saarbrücken: Verstoß einer Gaststätte gegen das Nichtraucherschutzgesetz ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

OLG Saarbrücken
Urteil vom 07.03.2018
1 U 17/17


Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass der Verstoß einer Gaststätte gegen das Nichtraucherschutzgesetz ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß darstellt.

Bei den Vorschriften der § 2 Abs. 1 Nr. 7, § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 2 des Saarländischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRauchSchG SL) handelt es sich um Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a UWG.

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