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EuGH: YouTube-Kanal mit Werbevideos für Autos ist kein audiovisueller Mediendienst - PKW-EnVKV-Angaben erforderlich

EuGH
Urteil vom 21.02.2018
C‑132/17
Peugeot Deutschland GmbH gegen Deutsche Umwelthilfe e. V.


Der EuGH hat entschieden, dass ein YouTube-Kanal mit Werbevideos für Autos kein audiovisueller Mediendienst im Sinne der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ist. Dies hat zur Folge, dass die nach der PKW-EnVKV-Angaben erforderlichen Pflichtangaben vorgehalten werden müssen.

Tenor der Entscheidung:

Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) ist dahin auszulegen, dass die Definition des Begriffs „audiovisueller Mediendienst“ weder einen Videokanal wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, auf dem die Internetnutzer kurze Werbevideos für Modelle neuer Personenkraftwagen abrufen können, noch eines dieser Videos für sich genommen erfasst.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



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