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BPatG: Zeichenfolge "Nationalbank" mangels Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis nicht als Marke eintragbar

BPatG
Beschluss vom 26.10.2010
33 W (pat) 137/09
Nationalbank


Das BPatG hat entschieden, dass die Zeichenfolge "Nationalbank" mangels Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis nicht als Marke für

Klasse 35: Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten;
Klasse 36: Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte, Immobilienwesen;
Klasse 45: Juristische Dienstleistungen, Rechtsberatung und -vertretung.


eingetragen werden kann. Die Eintragung hinsichtlich der angemeldeten Dienstleistungen stehen folglich die Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 wie auch § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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