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LG München: Amazon darf Kunstfaser-Jacke nicht mit dem Begriff Daunenjacke bewerben bzw. anbieten - Wettbewerbswidrige Irreführung

LG München
Urteil
17 HK O 2290/17


Das LG München hat entschieden, dass Amazon eine Kunstfaser-Jacke nicht mit dem Begriff "Daunenjacke" bewerben bzw. anbieten darf. Es liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung über die wesentliche Merkmale der Ware vor. Amazon hatte die Ware mit dem Zusatz "Primaloft" als Hinweis auf die Verwendung von Kunstfasern versehen. Dies ist - wie das Gericht ausführt - nicht geeignet, die Täuschung der Verbraucher auszuräumen.

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