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OLG München: Sportveranstalter darf Zutritt zum Stadion zum Zwecke der Aufnahme von Videos für Spielberichte von Übertragung sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte abhängig machen

OLG München
Urteil v. 07.06.2018
29 U 2490/17
Videoberichterstattung im Amateurfußball II


Das OLG München hat entschieden, dass ein Sportveranstalter den Zutritt zum Stadion zum Zwecke der Aufnahme von Videos für Spielberichte von Übertragung sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte abhängig machen darf. Vorliegend ging es um Videoberichterstattung im Amateurfußball.

Leitsatz des OLG München:

Macht ein Sportveranstalter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Zutritt zum Stadion zum Zwecke der Aufnahme von Videospielberichten und der anschließenden Verbreitung der Filmaufnahmen in den eigenen Medien von der Überlassung einer Kopie des Spielberichts unter Übertragung sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte abhängig, unterfällt eine derartige Klausel nicht der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, da es sich bei der Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte um eine Hauptleistungspflicht der Medienunternehmen handelt (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB).

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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