OLG München: Facebook muss bei Löschung von Nutzerbeiträgen Grundrechte beachten - mittelbare Drittwirkung von Grundrechten
OLG München
Beschluss vom 27.08.2018
18 W 1294/18
Das OLG München hat entschieden, dass Facebook bei der Löschung von Nutzerbeiträgen die Grundrechte beachten muss. Dabei verweist das Gericht auf die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten. Die Regelung in den Facebook-Nutzungsbedingungen, wonach Inhalte gelöscht werden können, wenn Facebook der Ansicht ist, dass diese gegen die Facebook-Regeln verstoßen, stellt nach Ansicht des Gerichts eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer dar.
Beschluss vom 27.08.2018
18 W 1294/18
Das OLG München hat entschieden, dass Facebook bei der Löschung von Nutzerbeiträgen die Grundrechte beachten muss. Dabei verweist das Gericht auf die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten. Die Regelung in den Facebook-Nutzungsbedingungen, wonach Inhalte gelöscht werden können, wenn Facebook der Ansicht ist, dass diese gegen die Facebook-Regeln verstoßen, stellt nach Ansicht des Gerichts eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer dar.
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