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BGH: Rechtsmittelzuständigkeit bei landesgesetzlicher Konzentration nach § 105 UrhG und falsche Belehrung durch erstinsanzliches Gericht

BGH
Beschluss vom 7. Juni 2018
I ZB 48/17
Pizzafoto
ZPO § 281; ZuVOJu BW § 13 Abs. 1 Nr. 1


Leitsatz des BGH:

Besteht für eine Rechtsmittelzuständigkeit eine landesgesetzliche Konzentration nach § 105 UrhG für Urheberrechtsstreitsachen und erteilt das erstinstanzliche Gericht eine unzutreffende Belehrung über das für das Rechtsmittelverfahren zuständige Gericht, kann die Partei bei dem in der Rechtsmittelbelehrung
angeführten Gericht fristwahrend Rechtsmittel einlegen, auch wenn dessen Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren tatsächlich nicht gegeben ist. Das funktional unzuständige Gericht hat die Sache entsprechend § 281 ZPO an das nach der Konzentrationsregelung zuständige Rechtsmittelgericht zu verweisen (Fortführung von BGH, GRUR 2016, 636 - Gestörter Musikvertrieb).

BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - I ZB 48/17 - LG Freiburg im Breisgau - AG Staufen im Breisgau

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:




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