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LG Nürnberg: Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften gilt auch bei Vertrag über Lieferung und Montage eines Treppenlifts - Ausschluss des Widerrufsrechts in AGB wettbewerbswidrig

LG Nürnberg
Urteil vom 08.02.2019
7 O 5463/18

Das LG Nürnberg hat entschieden, dass das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften auch bei Verträgen über die Lieferung und Montage eines Treppenlifts besteht. Der Ausschluss des Widerrufsrechts in den AGB dwettbewerbswidrig


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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