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BGH: Kein Widerrufsrecht nach § 312g BGB bei Abschluss eines Kaufvertrages an einem Messestand auf einer Verkaufsmesse - Messe Rosenheim

BGH
Urteil vom 10.04.2019
VIII ZR 82/17
BGB § 312g Abs. 1, § 312b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1


Der BGH hat entschieden, dass kein Widerrufsrecht nach § 312g BGB bei Abschluss eines Kaufvertrages an einem Messestand auf einer typischen Verkaufsmesse besteht.

Leitsatz des BGH:

Zur Frage des Widerrufs einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung.

BGH, Urteil vom 10. April 2019 - VIII ZR 82/17 - OLG München - LG Traunstein

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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