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BGH: Bei rechtswidriger Filmberichterstattung kann Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten gegen Erstveröffentlicher für Rechtsverfolgung von Unterlassungsansprüchen gegen Uploader bestehen

BGH
Urteil vom 09.04.2019
VI ZR 89/18
GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 5 Abs. 1, BGB § 823 Abs. 1, BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2, BGB § 249 Abs. 1


Der BGH hat entschieden, dass bei rechtswidriger Filmberichterstattung ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten gegen Erstveröffentlicher für Rechtsverfolgung von Unterlassungsansprüchen gegen Uploaderr, welche das Video auf Videoportalen weiterverbreiten, bestehen kann.

Leitsatz des BGH:

Zum Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten, wenn der durch eine rechtswidrige Filmberichterstattung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Verletzte sogenannte Uploade auf Unterlassung in Anspruch nimmt.

BGH, Urteil vom 9. April 2019 - VI ZR 89/18 - OLG Jena - LG Erfurt

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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