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Volltext BGH: Widerrufsrecht des Verbrauchers beim Onlinekauf einer Matratze auch wenn versiegelte Schutzfolie entfernt wird

BGH
Urteil vom 03.07.2019
VIII ZR 194/16
BGB § 312g Abs. 1, 2 Nr. 3


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Widerrufsrecht des Verbrauchers beim Onlinekauf einer Matratze auch wenn versiegelte Schutzfolie entfernt wird über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:

Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB). Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung gemäß § 312g Abs. 1 BGB zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.

BGH, Urteil vom 3. Juli 2019 - VIII ZR 194/16 - LG Mainz - AG Mainz

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:




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