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AG Berlin-Mitte: Macht ein Anwalt für Mandanten Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend muss eine Originalvollmacht vorgelegt werden

AG Berlin-Mitte
Urteil vom 29.07.2019
7 C 185/18

Das AG Berlin-Mitte hat entschieden, dass ein Anwalt, der für seinen Mandanten einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend macht, eine Originalvollmacht vorlegen muss. Erst nach Vorlage der Vollmacht beginnt der Lauf der Frist nach Art. 12 Abs. 3 S. 1 DSGVO.


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