Skip to content

LG Hannover: Onlineshopbetreiber ist nicht verpflichtet auf Bestehen einer Herstellergarantie hinzuweisen und über die Garantiebedingungen der Herstellergarantie zu informieren

LG Hannover
Urteil vom 23.09.2019
18 O 33/19


Das LG Hannover hat entschieden, dass ein Onlineshopbetreiber nicht verpflichtet ist, auf das Bestehen einer Herstellergarantie hinzuweisen und über die Garantiebedingungen der Herstellergarantie zu informieren.

Nimmt der Shopbetreiber hingegen auf die Herstellergarantie Bezug, so sind die gesetzlichen Vorgaben für Garantieerklärungen zu beachten und der Kunde ist umfassend zu informieren (§ 479 BGB).

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen