Skip to content

LG Mannheim: In Rechtsstreit um Arbeitnehmererfindervergütung muss Bosch Rexroth AG Unternehmenskaufvertrag mit ZF Friedrichshafen AG offenlegen

LG Mannheim
Urteil vom 19.11.2019
2 O 2/19


Das LG Mannheim hat in einem Rechtsstreit um eine Arbeitnehmererfindervergütung entschieden, dass die Bosch Rexroth AG den Unternehmenskaufvertrag mit der ZF Friedrichshafen AG offenlegen muss. Der Erfinder hatte vorgetragen, dass nur so die Berechnungsgrundlage für seinen Anspruch ermittelt werden kann. Zu einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse war nicht ausreichend vorgetragen worden.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen