OLG Brandenburg: Wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten durch Werbung mit provisionsfreier Vermittlung von Mietwohnungen gegenüber potentiellen Mietern
OLG Brandenburg
Urteil vom 22.10.2019
6 U 54/18
Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Werbung gegenüber potentiellen Mietern mit "provisionsfreier Vermittlung von Mietwohnungen" eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist, da dies ohnehin aus dem Bestellerprinzip folgt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
Urteil vom 22.10.2019
6 U 54/18
Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Werbung gegenüber potentiellen Mietern mit "provisionsfreier Vermittlung von Mietwohnungen" eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist, da dies ohnehin aus dem Bestellerprinzip folgt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
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