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LG Amberg: Irreführung durch Werbung in Prospekt mit "auch online" wenn Online-Preis höher als im Ladengeschäft ist

LG Amberg
Urteil vom 09.12.2019
41 HK O 897/19


Das LG Amberg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn in einem Prospekt mit dem Hinweis "auch online" geworben wird, wenn der Online-Preis höher als im Ladengeschäft ist. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

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