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KG Berlin: Fremde Marken, geschäftliche Bezeichnungen oder Namen als Facebook-Benutzerkonto können eine Kennzeichenrechtsverletzung sein

KG Berlin
Beschluss vom 01.04.2011
5 W 71/11


Die Verwendung fremder Marken, Unternehmensbezeichnungen und Namen als Zeichenfolge für Accounts bei Facebook, Twitter, Xing & Co können regelmäßig - wie im Domainrecht - eine Kennzeichenrechtsverletzung begründen.

Das Kammergericht Berlin hatte nun in einem einstweiligen Verfügungsverfahren über einen solchen Fall zu entscheiden aber leider offen gelassen, ob markenrechtlicher Schutz grundsätzlich auch vor Rechtsverletzungen durch Accountnamen in Social Media Angeboten schützt. Das Gericht setzte sich mit der Frage nicht näher auseinander, da der Anspruch aus anderen Gründen (§ 23 Abs. 2 MarkenG) scheiterte.

Es sprechen aber gute Gründe dafür, dass sich Unternehmen und Personen gegen Identitätsklau im Internet durch kennzeichenrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wehren können.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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