ArbG Dresden: 1.500 EURO Schadensersatz aus Art 82 Abs.1 DSGVO für unberechtigte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch ehemaligen Arbeitgeber an Behörde
ArbG Dresden
Urteil vom 26.08.2020
13 Ca 1046/20
Das ArbG Dresden hat 1.500 EURO Schadensersatz aus Art 82 Abs.1 DSGVO für die unberechtigte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch einen ehemaligen Arbeitgeber an eine Behörde zugesprochen.
Urteil vom 26.08.2020
13 Ca 1046/20
Das ArbG Dresden hat 1.500 EURO Schadensersatz aus Art 82 Abs.1 DSGVO für die unberechtigte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch einen ehemaligen Arbeitgeber an eine Behörde zugesprochen.
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